Modul 'CovidCare'
CovidCare-Modul
CovidCare stand seit dem 30. April 2020 für Praxen in der HZV in Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Modul unterstützte die Versorgung von Covid-19-Patient*innen durch Hausarztpraxen. Es ermöglichte ein strukturiertes Monitoring, welches telefonisch oder auch per Videokontakt durch den/die Hausärzt*in und der VERAH durchgeführt werden konnte.
Voraussetzung war die Teilnahme der Praxis am (AOK) HZV-Vertrag, die Beschäftigung einer gemeldeten VERAH, sowie die Absolvierung einer Online-Kurzschulung und die Installation der Anwendung per Download von unserem Server.
Alle Covid-19-Patient*innen mit positivem PCR-Nachweis oder seit 2022 mit einem offiziellen Antigenschnelltest- war für diejenigen Patient*innen möglich, die bei der AOK versichert sind und am HZV-Vertrag teilnehmen.
Das CovidCare-Modul wurde zum 30.06.2025 beendet.
Weitere Dokumente
» Nutzungsbedingungen - CovidCare (Stand: 23.12.2021)
» Datenschutzkonzept - CovidCare (Stand: 23.12.2021)